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ProLitteris
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Die ProLitteris nimmt die Urheberrechte ihrer Mitglieder und der Mitglieder ausländischer Schwestergesellschaften wahr. Sie sorgt dafür, dass diese Berechtigten für die Verwendung der von ihnen geschaffenen Werke der Literatur und bildenden Kunst ein angemessenes Entgelt erhalten.
Die ProLitteris handelt mit Nutzern und deren Organisationen (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, Schweizerischer Gewerbeverband, Erziehungsdirektorenkonferenz, economiesuisse, Bankiervereinigung usw.) Tarife aus, in denen die Bedingungen für die Verwendung der Werke (Bücher, Zeitungsartikel, Bilder, Radio- und Fernsehsendungen, Ton- und Bildträger usw.) festgelegt sind. Die von den Nutzern eingezogenen Einnahmen werden anhand der Bestimmungen des Verteilungsreglements nach Abzug des Anteils für die Fürsorge-Stiftung der ProLitteris sowie der Verwaltungskosten an die Mitglieder überwiesen.

Die ProLitteris wurde am 19. September 1974 in Zürich von Schriftstellern und Verlegern gegründet und zwar als Non-Profit-Organisation in der Rechtsform als Genossenschaft mit Sitz in Zürich.

Für die im Urheberrechtsgesetz vorgeschriebene kollektive Verwertung von Rechten an Werken und verwandten Leistungen ist eine Bewilligung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum notwendig. Der ProLitteris verfügt über eine solche Bewilligung, die alle fünf Jahre neu erteilt wird. Die Geschäftsführung sowie alle wichtigen Reglemente wie Statuten, Verteilungsreglement etc. sind der Aufsicht des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum unterstellt. Die von der ProLitteris ausgehandelten Tarife müssen von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten auf ihre Angemessenheit geprüft und genehmigt werden.